Druckfarben zunehmend im Fokus

Jährlich erscheint zum 01. September eine aktualisierte Fassung des "Mindeststandards für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gemäß § 21 Abs. 3 VerpackG", kurz Mindeststandard. Nachfolgend haben wir für Sie die wesentlichen Neuerungen zusammengefasst.

Forderung nach Einzelnachweisen bleibt zunächst aus

In dem Entwurf zum Konsultationsverfahren des Mindeststandards sollte für nahezu alle flexiblen Verpackungen das "Vorhandensein einer Recyclinginfrastruktur über Fraktionsnummern" als "marginal" gewertet werden. Dafür sieht der Mindeststandard vor, dass zwingend ein Einzelnachweis über die hochwertige stoffliche Verwertung erbracht werden muss, damit Verpackungen dieser Materialfraktionen von den dualen Systemen als recyclingfähig eingestuft werden können. Da die Verfügbarkeit der Einzelnachweise abhängig von der Auslastung der Recyclinganlagen ist, wären unkalkulierbare Konsequenzen für Inverkehrbringer die Folge gewesen. Nicht zuletzt aufgrund von massivem Widerspruch aus der Industrie im Rahmen des Konsultationsverfahrens ist diese Anpassung in der finalen Version des Mindeststandards zunächst nicht mehr enthalten. Das bedeutet, flexible Verpackungen aus PE und PP können weiterhin unabhängig von ihrer Größe ohne Einzelnachweis als recyclingfähig eingestuft werden.

Neue Gliederung der Recyclingunverträglichkeiten

Im "Anhang 3: Übersicht Verpackungsfraktionen/-sorten und materialspezifische Recyclingunverträglichkeiten" des Mindeststandards findet sich die wesentliche Veränderung im Hinblick auf flexible Verpackungen.

(Quelle: Mindeststandard 2023, Seite 33)

Die Recyclingstörstoffe für Folienverpackungen wurden bisher in einer Fraktion "Folie und LDPE" zusammengefasst. Diese wurde nun in zwei Kategorien aufgeteilt: "PE-Folien > DIN A4" sowie "PE-flex < DIN A4 und PP-flex".

Bezüglich der negativen Bewertung von NC-basierten Farbsystemen im Zwischenlagendruck ist davon auszugehen, dass sich diese im nächsten Jahr auch auf die Formate < DIN A4 übertragen wird, da Druckfarben wesentliche Beeinträchtigungen im Recycling verursachen. Um diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen, sind wir seit einigen Jahren in verschiedenen Kooperationsprojekten zu Themen wie De-Inking und dem Einsatz von alternativen Farbsystemen aktiv.

Bei Rückfragen zu diesen oder anderen Themen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Ihr Kontakt

Dirk Stolte Leiter F&E / Anwendungstechnik
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